Der Gesetzgeber honoriert das Engagement für die Modernisierung von Gebäuden, die in Sanierungsgebieten liegen. Die Aufwendungen hierfür können einkommenssteuermindernd geltend gemacht werden.
Steuervorteilsrechner
Errechnen Sie jetzt Ihren persönlichen Steuervorteil:
Der Eigennutzer
kann den Großteil der Sanierungskosten (10 Jahre x 9 %) wie Sonderausgaben steuermindernd geltend machen.
Sie erhalten bis zu 33 Prozent der Kaufsumme vom Finanzamt zurück!
Die perfekte Basis für Ihren Start in die Zukunft:
Dank der Steuerbegünstigung nach §§ 7h, 10f EStG können Sie sich einen erheblichen Anteil der Kaufsumme Ihrer Sanierungswohnung vom Finanzamt zurückerstatten lassen – bis zu einem Drittel! Die Steuerbegünstigung wird für alle zu Wohnzwecken genutzten Gebäude in Sanierungsgebieten gewährt, entweder als Sonderabschreibung oder wie Sonderausgaben.
Die Höhe der Begünstigung richtet sich nach den zur Erhaltung oder zu einer sinnvollen Nutzung des Gebäudes erforderlichen Sanierungskosten.
Der Kapitalanleger
hat neben der Abschreibung für die Altsubstanz (40 Jahre x 2,5 %) Anspruch auf die Sonderabschreibung für Sanierungskosten (8 Jahre x 9 %, 4 Jahre x 7 %).
Sie erhalten bis zu einem Drittel der Kaufsumme vom Finanzamt zurück!
Die Steuerbegünstigung nach §§ 7h, 10f EStG gilt für alle zu Wohnzwecken genutzten Gebäude in Sanierungsgebieten. Sie wird als Sonderabschreibung bzw. wie Sonderausgaben gewährt. Die Steuerbegünstigung bemisst sich nach der Höhe der Kosten, die für die Erhaltung oder für eine sinnvolle Nutzung des Gebäudes erforderlich sind.
Wir informieren Sie gerne!