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Profitieren Sie von erheblichen Steuervorteilen!
Eigennutzer aufgepasst:

Der Gesetzgeber honoriert das Engagement für die Modernisierung von Gebäuden, die in Sanierungsgebieten liegen. Die Aufwendungen hierfür können einkommenssteuermindernd geltend gemacht werden.
Der Eigennutzer
  • kann den Großteil der Sanierungskosten (10 Jahre x 9 %) wie Sonderausgaben steuermindernd geltend machen.
Sie erhalten bis zu 33 Prozent der Kaufsumme vom Finanzamt zurück!
Die perfekte Basis für Ihren Start in die Zukunft:

Dank der Steuerbegünstigung nach §§ 7h, 10f EStG können Sie sich einen erheblichen Anteil der Kaufsumme Ihrer Sanierungswohnung vom Finanzamt zurückerstatten lassen bis zu einem Drittel! Die Steuerbegünstigung wird für alle zu Wohnzwecken genutzten Gebäude in Sanierungsgebieten gewährt, entweder als Sonderabschreibung oder wie Sonderausgaben.

Die Höhe der Begünstigung richtet sich nach den zur Erhaltung oder zu einer sinnvollen Nutzung des Gebäudes erforderlichen Sanierungskosten.

Statement unseres Kunden Herr Arauner:
„Die Sanierungsobjekte von P&P empfehlen sich in vielerlei Hinsicht. Nicht nur bieten sie Wohngenuss von seltener Qualität, da sie historischen Charme mit moderner Ausstattung verbinden. Sie sind auch in finanzieller Hinsicht ein echter Knüller, da man dank steuerlicher Vergünstigungen bis zu einem Drittel des Kaufpreises sparen kann. Dank P&P ist mein ganz persönlicher Wohntraum in Fürth in Erfüllung gegangen!“
© P&P Wohnbau Franken GmbH 2009