Sie sind hier: P&P > Für Kapitalanleger

Der Kapitalanleger
 

  • hat neben der Abschreibung für die Altsubstanz (40 Jahre x 2,5 %) Anspruch auf die Sonderabschreibung für Sanierungskosten (8 Jahre x 9 %, 4 Jahre x 7 %).

Sie erhalten bis zu einem Drittel der Kaufsumme vom Finanzamt zurück!

Die Steuerbegünstigung nach §§ 7h, 10f EStG gilt für alle zu Wohnzwecken genutzten Gebäude in Sanierungsgebieten. Sie wird als Sonderabschreibung bzw. wie Sonderausgaben gewährt. Die Steuerbegünstigung bemisst sich nach der Höhe der Kosten, die für die Erhaltung oder für eine sinnvolle Nutzung des Gebäudes erforderlich sind.

Wir informieren Sie gerne!


Statement unseres Kunden Berthold Dennerlein:
„Immer mehr Wohnungssuchende erkennen die Attraktivität von hochwertig sanierten Denkmalobjekten. Das zeigte sich im Falle meiner 128 Quadratmeter-P&P-Penthouse-Wohnung am Fürther Südstadtpark ganz deutlich. Bereits viele Monate vor Fertigstellung war sie an eine junge Familie vermietet, obwohl sie diese nur von den Planskizzen und der Baubeschreibung kannte.“
© P&P Wohnbau Franken GmbH 2009