Der Kapitalanleger
- hat neben der Abschreibung für die Altsubstanz (40 Jahre x 2,5 %) Anspruch auf die Sonderabschreibung für Sanierungskosten (8 Jahre x 9 %, 4 Jahre x 7 %).
Sie erhalten bis zu einem Drittel der Kaufsumme vom Finanzamt zurück!
Die Steuerbegünstigung nach §§ 7h, 10f EStG gilt für alle zu Wohnzwecken genutzten Gebäude in Sanierungsgebieten. Sie wird als Sonderabschreibung bzw. wie Sonderausgaben gewährt. Die Steuerbegünstigung bemisst sich nach der Höhe der Kosten, die für die Erhaltung oder für eine sinnvolle Nutzung des Gebäudes erforderlich sind.
Wir informieren Sie gerne!
Statement unseres Kunden Berthold Dennerlein:
„Immer mehr Wohnungssuchende erkennen die Attraktivität von
hochwertig sanierten Denkmalobjekten. Das zeigte sich im Falle
meiner 128 Quadratmeter-P&P-Penthouse-Wohnung am Fürther
Südstadtpark ganz deutlich. Bereits viele Monate vor
Fertigstellung war sie an eine junge Familie vermietet, obwohl
sie diese nur von den Planskizzen und der Baubeschreibung
kannte.“


